Qualifizierter Immobilien-Allein-Verkaufsauftrag

mit Provisionsvereinbarung, Widerrufsverzichtserklärung,

und Einwilligung zur Datenschutzspeicherung

Einsende-Adresse:

da'hoim Immobilien

Johannes H. Dietrich

Bahnhofstr. 4

D-79868 Feldberg-Bärental

nachstehend "Makler" genannt

info@dahoim-immobilien.com

fon: +49-7655-1521

fax: +49-7655-1287

Name und Anschrift des Auftraggebers. Es können bis zu 5 Eigentümer über dieses Formular unterzeichnen. Bei größeren Eigentümergemeinschaften erhalten Sie einen individuellen Verkaufsauftrag.

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nachstehend - auch bei mehreren Personen und ohne Rücksicht auf Geschlecht - „Auftraggeber“ genannt

Optional können Sie weitere EigentümerInnen hier eintragen

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nachstehend - auch bei mehreren Personen und ohne Rücksicht auf Geschlecht - „Auftraggeber“ genannt

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nachstehend - auch bei mehreren Personen und ohne Rücksicht auf Geschlecht - „Auftraggeber“ genannt

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4. Eigentümer (w/m/d)
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nachstehend - auch bei mehreren Personen und ohne Rücksicht auf Geschlecht - „Auftraggeber“ genannt

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5. Eigentümer (w/m/d)
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nachstehend - auch bei mehreren Personen und ohne Rücksicht auf Geschlecht - „Auftraggeber“ genannt

§ 1 Auftragserteilung

Der Auftraggeber erteilt der Firma

da’hoim Immobilien

Johannes H. Dietrich

Bahnhofstr. 4

D-79868 Feldberg-Bärental

nachstehend „Auftragnehmer“ genannt

den qualifizierten Allein-Verkaufsauftrag zum Nachweis oder zur Vermittlung eines Vertrages zum Verkauf von folgendem Objekt:

Verkaufsobjekt
Geben Sie einen gültigen Wert ein für Objekt
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Geben Sie einen gültigen Wert ein für Flurstücks-Nummer
Geben Sie einen gültigen Wert ein für Abweichende Objektbeschreibung

nachstehend - auch bei mehreren Objekten „Vertragsobjekt“ genannt

§ 2 Preis

Der Angebotspreis wird nach Prüfung und Aufbereitung aller Objektdaten durch da’hoim Immobilien festgelegt. Intern vereinbaren Auftraggeber und Auftragnehmer:

Mindestverkaufspreis
Geben Sie einen gültigen Wert ein für Mindestverkaufspreis
Geben Sie einen gültigen Wert ein für Wertermittlung
Geben Sie einen gültigen Wert ein für Höhe des Mindestverkaufpreises

Der Verkehrswert der Immobilie kann über das Sachverständigenbüro dahoim Gutachten berechnet werden. Die Werteinschätzung ist im Rahmen des Verkaufsauftrages für den Auftraggeber kostenfrei.

§ 3 Auftragsdauer

Die Auftragsdauer beträgt ab Unterzeichnung des Verkaufsauftrages durch den Auftraggeber:

Dauer
Geben Sie einen gültigen Wert ein für Auftragsdauer

Wird der Auftrag nicht 4 Wochen vor Ablauf der Auftragsfrist schriftlich gekündigt, verlängert sich der Vertrag stillschweigend um weitere drei Monate, jedoch höchstens auf die Dauer von 12 Monaten.

§ 4 Vergütung

Kommt während der Laufzeit dieses Auftrages ein notarieller Kaufvertrag zustande, wird die ortsübliche Vergütung geschuldet. Die Verkäuferprovision beträgt 3,57% inkl. MwSt., errechnet aus dem tatsächlichen Kaufpreis.

Der Auftraggeber verpflichtet sich unwiderruflich, die volle Verkäuferprovision in Höhe von 3% zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, mithin derzeit 19 % an den Auftragnehmer zu bezahlen. Die Provision ist verdient und fällig mit der Beurkundung des notariellen Kaufvertrages.

Der Auftragnehmer schließt einen provisionspflichtigen Maklervertrag mit dem Käufer in gleicher Höhe ab (§ 656 a-d BGB). Er kann den Auftrag gemeinschaftlich mit anderen Geschäftspartnern durchführen. Dadurch dürfen dem Auftraggeber jedoch keine Mehrbelastungen entstehen.

Datum der Provisionszahlung
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§ 5 Rücktritt

Bei vorzeitigem Rücktritt von einem qualifizierten Alleinverkaufsauftrag verpflichtet sich der Auftraggeber, eine Aufwandsentschädigung in halber Höhe der Provision zu zahlen.

Hat da’hoim Immobilien bereits einen abschlußwilligen Interessenten nachgewiesen, erhöht sich die Aufwandsentschädigung bis zur Gesamtprovision. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber die Durchführung des qualifizierten Alleinverkaufsauftrages böswillig vereitelt oder unmöglich macht oder mit einem nachgewiesenen Interessenten nicht verhandelt und da’hoim Immobilien nach erfolgloser Mahnung vom Vertrag zurücktritt.

Das gilt ebenso, wenn der Auftraggeber einen Vertrag unter Umgehung der alleinbeauftragten Firma da’hoim Immobilien schließt, allein mit Interessenten verhandelt oder durch Dritte verhandeln lässt, das Geschäft aber erst nach Ablauf des Alleinverkaufsauftrages abwickelt. Das gleiche gilt, wenn der Auftraggeber die Firma da’hoim Immobilien nur zur Erforschung-/Durchsetzung des Marktpreises seines Objektes oder sonstwie ausnützt.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle im Rahmen dieses Maklervertrages erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln. Insbesondere darf er diese Informationen nicht an Dritte weitergeben. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Verschwiegenheitspflicht und schließt daraufhin der von ihm informierte Dritte einen Vertrag über das vom Makler nachgewiesene Objekt, so schuldet der Auftraggeber die Provision, als ob er diesen Vertrag selbst geschlossen hätte.

Ist dem Auftraggeber eine durch da’hoim Immobilien nachgewiesene Gelegenheit zum Vertragsabschluß bereits vorher bekannt, so muß er dies dem Makler sofort mitteilen und auf Anforderung nachweisen. Andernfalls kann er sich auf seine Kenntnis nicht mehr berufen.

Vor Abschluß eines Vertrages hat sich der Auftraggeber bei da’hoim Immobilien zu vergewissern, ob diese zu diesem Abschluß durch Nachweis oder Vermittlung beigetragen hat. Unterläßt er dies, so kann er sich nicht mehr darauf berufen, er habe von der Tätigkeit des Auftragnehmers keine Kenntnis gehabt. Ist ein Vertragsabschluß beabsichtigt, so ist dies da’hoim Immobilien mitzuteilen, damit sie an den Vertragsverhandlungen teilnehmen kann. Bei direkten Verhandlungen zwischen den Parteien ist den Auftragnehmer Bezug zu nehmen. da’hoim Immobilien hat Anspruch auf ausreichende Unterrichtung über Namen und Anschrift sowie über weitere Ergebnisse einer solchen Besprechung. Handelt es sich dabei um einen vom Auftragnehmer gebrachten Interessenten, so hat der Makler auch Anspruch auf Vertragsabschriften.

§ 6 Vollmacht

Der Auftraggeber bevollmächtigt den Auftragnehmer zur Einholung von Auskünften jeglicher Art, welche üblicherweise zur Durchführung dieses Auftrages notwendig, oder zweckmäßig sind; insbesondere beim Grundbuchamt, Notar, Nachlassgericht, Baubehörden und Finanzamt, letzteres zur Erfragung des Einheitswertes und der steuerlichen Einstufung des Vertragsobjektes zum Zwecke der Führung von Vertragsverhandlungen.

§ 7 Pflichten des Maklerhauses

Der Auftragnehmer wird den Auftrag sorgfältig und nachhaltig bearbeiten, das Vertragsobjekt vorgemerkten Interessenten anbieten und in angemessenem Umfang bewerben. Er wird den Auftraggeber über die Durchsetzbarkeit der Preisvorstellung aufklären.

Die Tätigkeit von da’hoim Immobilien umfasst alle Aufgaben, die handelsüblicherweise erwartet werden können. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm übertragenen Aufgaben mit Sorgfalt und Fachkunde auszuführen. Er verpflichtet sich weiter, dem Auftraggeber alles bekannt zu geben, was für die Entscheidung erforderlich ist. Er wird alle Angaben des Auftrages vertraulich behandeln. Verstößt da’hoim Immobilien gegen diesen Punkt, kann der Auftraggeber nach erfolgloser Mahnung fristlos kündigen.

da’hoim Immobilien verpflichtet sich diesen Auftrag nachhaltig und unter Ausnutzung aller sich ergebenden Abschlußchancen zu bearbeiten.

§ 8 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer sämtliche zur Durchführung des Auftrages notwendigen und zweckmäßigen Auskünfte, wahrheitsgemäß zu erteilen. Ferner vollständige Dokumentationen über das Vertragsobjekt, Lagepläne, Baupläne, Grundbuchauszüge, Energieausweis etc. zu übergeben.

Verletzt der Auftraggeber diese Pflicht, so kann da’hoim Immobilien nach erfolgloser Mahnung von diesem Auftrag fristlos zurücktreten. Der Auftraggeber ist dann zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung verpflichtet (wie unter Punkt 5 beschrieben).

Der Auftraggeber erteilt da’hoim Immobilien ausdrücklich einen qualifizierten Alleinverkaufsauftrag.

Hierbei ist jeder Interessent an den Auftragnehmer zu verweisen.

Der Auftraggeber versichert, dass Er während der Dauer des Allein-Verkaufsauftrages, keine anderen Makler oder dritte Personen zum Verkauf des Vertragsobjektes beauftragt hat, noch beauftragen wird. Bei Zuwiderhandlungen ist der Auftraggeber zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 50% der Vergütung verpflichtet.

§ 9 Bildrechte

Es wird vereinbart, dass unwiderruflich sämtliche Rechte für jegliche Nutzung und Veröffentlichung der selbstgemachten Aufnahmen auf den Auftragnehmer übertragen werden, die vom Vertragsobjekt Innen und Außen angefertigt werden. Der Auftragnehmer darf die produzierten Medien ohne jede zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung, ungeachtet der Übertragungs-, Träger- und Speichertechniken (insbesondere elektronischer Technologien) publizistisch zur Illustration und im Internet zu Verkaufs-/Werbezwecken verwenden.

Sollte der Auftraggeber einem Bild nicht zustimmen, muss er dies unverzüglich nach Bekanntwerden dem Auftragnehmer innerhalb von 8 Tagen nach Veröffentlichung mitteilen.

§ 10 Außenwerbung

Außenwerbung
Geben Sie einen gültigen Wert ein für Außenwerbung

Die Zustimmung zur Außenwerbung ermöglicht die Anbringung von Werbetafeln und eleganten Maklergalgen am Vertragsobjekt mit dem Hinweis „ZU VERKAUFEN“ und mit den Kontaktdaten des Maklers während der Verkaufszeit bis zur Objektübergabe.

§ 11 Home Staging

Home Staging
Geben Sie einen gültigen Wert ein für Home Staging

§ 12 Inventar

Mitverkauft werden folgende Gegenstände:

Inventar
Geben Sie einen gültigen Wert ein für Inventar
Geben Sie einen gültigen Wert ein für Iventar
Geben Sie einen gültigen Wert ein für Nicht mitverkauft werden:

§ 13 Gerichtsstand

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Firma da’hoim Immobilien.

Mit Unterzeichnung beauftragt der Auftraggeber den Auftragnehmer mit einem qualifizierten Alleinverkaufsauftrag und bestätigt, dass er die beigefügte Widerrufsbelehrung erhalten hat. Sonstige Abmachungen bedürfen für ihre Richtigkeit der Schriftform.

Die Zustimmung zur Außenwerbung ermöglicht die Anbringung von Werbetafeln und eleganten Maklergalgen am Vertragsobjekt mit dem Hinweis „ZU VERKAUFEN“ und mit den Kontaktdaten des Maklers während der Verkaufszeit bis zur Objektübergabe.

Widerrufs-Belehrung

Das gesetzliche Widerrufsrecht des Verbrauchers

Nach den Bestimmungen des § 356 BGB „Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen“ steht dem Verbraucher bei Abschluss eines Vertrages ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Dies gilt jedoch nicht nur bei Abschluss des Vertrages, sondern auch bei dessen Anbahnung zu (§312c Abs. 2 BGB). Letztlich kann davon ausgegangen werden, dass dies für alle Maklerverträge zutrifft.

Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, eMail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsabschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an:

da’hoim Immobilien

Johannes H. Dietrich

Bahnhofstr. 4

D-79868 Feldberg

Telefax: +49-7655-1287

eMail: info@dahoim-immobilien.com

Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Widerrufs-Verzichtserklärung

Der Auftraggeber wurde mittels einer Widerrufsbelehrung über sein diesen Vertrag betreffendes gesetzliches Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzgesetz informiert. Diese beträgt grundsätzlich 12 Monate und 14 Tage, im Falle der Belehrung über das Widerrufsrecht 14 Tage.

Mit meiner Unterschrift bestätige ich,

  • dass mir die Widerrufsbelehrung ausgehändigt wurde
  • dass mein Widerrufsrecht erlischt, wenn der Makler seine Dienstleistung vollständig erbracht hat und er mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt, nachdem ich meine ausdrückliche Zustimmung erteilt habe.
  • Mit meiner Unterschrift erteile ich zudem dem Makler meine Zustimmung, bereits vor Ablauf des mir gesetzlich zustehenden Widerrufsrechts als Makler tätig zu werden und sofort mit seiner Dienstleistung zu beginnen.
Verzichtserklärung
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Einwilligung zur Datenspeicherung

Mit meiner Unterschrift erteile ich dem Makler die Einwilligung, meine Daten zur Erfüllung des Maklervertrages zu verwenden. Dies gilt insbesondere für weitere Informationen über dieses Objekt und die Vorbereitung und Abwicklung des notariellen Kaufvertrages. Darüber hinaus stimme ich der Verwendung meiner Daten beispielsweise für folgende Zwecke zu:

Beispiele

  • Anlegen einer Kundenakte zur Ablage von Vertragsdokumenten
  • Zusendung von Dokumenten im Rahmen der Nachbearbeitung
  • Informationen über gesetzliche Änderungen
  • Einladungen zu Informationsveranstaltungen
  • Informationen über neue Objekte

Ferner bin ich damit einverstanden, dass meine Daten an folgenden Personenkreis weitergeben werden:

  • Hausverwaltungen
  • Notar
  • Grundbuchamt
  • Gemeindeverwaltung
  • Versorgungsunternehmen
  • Miteigentümer bzw. Eigentümergemeinschaft

Ich bin darauf hingewiesen worden, dass die im Rahmen der vorstehend genannten Zwecke erhobenen persönlichen Daten meiner Person unter Beachtung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erhoben, verarbeitet, genutzt und übermittelt werden.

Ich bin zudem darauf hingewiesen worden, dass die Verarbeitung meiner Daten auf freiwilliger Basis erfolgt. Über meine Rechte, wie z.B. Auskunft über meine gespeicherten Daten, deren Berichtigung, deren Löschung, die Einschränkung der Verarbeitung, den Widerspruch und den Widerruf wurde ich informiert. Mache ich davon Gebrauch, werden künftig nur noch die personenbezogenen Daten genutzt, die unabdingbar für die Erfüllung des Maklervertrages, zur Einhaltung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und zur Wahrung von Rechtsansprüchen erforderlich sind.

Meine Widerrufserklärung ist zu richten an:

dahoim Immobilien, Johannes H. Dietrich, Bahnhofstr. 4, D-79868 Feldberg. eMail: info@dahoim-immobilien.com, Telefon: +49-7655-1521 - Telefax: +49-7655-1287

Ferner wurde darauf hingewiesen, dass die Datenschutzerklärung des hier genannten Unternehmens auf dieser Webseite abrufbar ist: https://dahoim-immobilien.com/datenschutzerklaerung-2/

Datenspeicherung
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Vollmacht für Behördengänge

und zur Anforderung von Unterlagen bei der Hausverwaltung

Ich bevollmächtige hiermit

Herrn Johannes H. Dietrich

da’hoim Immobilien

Bahnhofstr. 4

D-79868 Feldberg-Bärental

zur Einholung von Auskünften jeglicher Art für das o.g. Objekt, welche üblicherweise zur Durchführung des Verkaufsauftrages notwendig oder zweckmäßig sind; insbesondere zur Anforderung und Aushändigung des aktuellen Grundbuchauszuges beim Grundbuchamt, der aktuellen Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung sowie Auskünften bei der Hausverwaltung, Baubehörden, Notar, Nachlassgericht und dem Finanzamt; letzteres zur Erfragung des Einheitswertes und der steuerlichen Einstufung des o.g. Objekts zum Zwecke der Führung von Vertragsverhandlungen. Die Bevollmächtigung gilt auch für die Anforderung und Aushändigung folgender Auskünfte bei der Hausverwaltung. Die Behödenvollmacht gilt insbesondere für

  • Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung
  • Betriebskostenabrechnungen
  • Eigentümer-Protokolle
  • Aufstellung über bevorstehende Sondermaßnahmen
  • Aufstellung über beschlossene Sonderumlagen
Kosten für Behördegänge
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