Qualifizierte elektronische Signatur (QES)

Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist die höchste Stufe der elektronischen Signatur gemäß der eIDAS-Verordnung, die den Rahmen für elektronische Signaturen und eIDs innerhalb der Europäischen Union definiert. Neben Signaturen auf den einfachen (EES) und fortgeschrittenen (FES) Stufen bietet Scrive in Deutschland QES-Dienste über unsere Partner Swisscom, itsme® und Verimi an, damit unsere Kunden die Signaturart wählen können, die am besten zu ihren Anforderungen passt.

Was ist QES?

Aus technischer Sicht ist eine “qualifizierte elektronische Signatur” laut eIDAS “eine fortgeschrittene elektronische Signatur, die von einer qualifizierten elektronischen Signaturerstellungseinheit erstellt wird und auf einem qualifizierten Zertifikat für elektronische Signaturen beruht”.

Aus rechtlicher Sicht ist eine QES ebenso rechtskräftig wie eine handschriftliche Unterschrift, d. h. sie hat eine „besondere rechtliche Wirkung“. Das QES-Verfahren bietet ein hohes Maß an Gewissheit, dass der genannte Unterzeichner tatsächlich die Person ist, die das Dokument unterzeichnet hat. In der Praxis bedeutet das:

Wenn die Gültigkeit einer qualifizierten elektronischen Signatur rechtlich angefochten wird, kann das Gericht davon ausgehen, dass die Signatur gültig ist und der Unterzeichner identifiziert wurde. Die Beweislast liegt somit zunächst bei der anfechtenden Partei (die ihre eigene Signatur bestreitet), um nachzuweisen, dass das Dokument nicht von der genannten Person unterzeichnet wurde.

Im Gegensatz dazu kann bei einer (einfachen) elektronischen Signatur (EES) oder einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur (FES) die Beweislast umgekehrt sein: Die Partei, die die Gültigkeit der Signatur verteidigt, muss nachweisen, dass der genannte Unterzeichner sie tatsächlich ausgeführt hat.

Der besondere rechtliche Effekt der QES bietet somit Vorteile für die Partei, die sich auf die Signatur verlässt. Insbesondere ist die Hürde für den Unterzeichner, die Gültigkeit der Signatur anzufechten, höher als bei der Nutzung von ES/AES. Dennoch muss ein Gericht die vorgelegten Beweise sorgfältig abwägen. In Fällen wie Identitätsbetrug kann auch eine QES als ungültig angesehen werden – ebenso wie eine angefochtene EES/FES trotz fehlender Gültigkeitsvermutung als gültig erachtet werden kann. Die Qualität der Beweise, die sich auf den Signaturprozess beziehen, spielt in diesem Zusammenhang eine entscheidende Rolle, insbesondere bei der Verwendung von EES/FES.

esigning process

Wann brauchen Sie QES?

Die Anwendungsfälle, in denen eine QES erforderlich ist, sind derzeit begrenzt und meist durch nationale Gesetze geregelt. In Deutschland gehören befristete Arbeitsverträge, Jahresabschlüsse und gewerbliche Mietverträge für Immobilien zu den Arten von Vereinbarungen, die beim elektronischen Unterzeichnen eine QES erfordern.

Das deutsche Recht schreibt vor, dass bestimmte Vereinbarungen nur in “Schriftform”, d. h. mit handschriftlicher Unterschrift auf Papier, abgeschlossen werden dürfen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Gesetz klarstellt, dass eine elektronische Signatur für Dokumente, die die Schriftform erfordern, akzeptabel ist – es sei denn, das Gesetz (§ 126 BGB) schließt dies ausdrücklich aus.

Falls Sie unsicher sind, welche Dokumente oder Vereinbarungen Ihr Unternehmen mit einer QES unterzeichnen muss, wenden Sie sich an unser Team. Wir helfen Ihnen, die passende Lösung zu finden. Alternativ können Sie hier mehr erfahren.

Allgemeiner Haftungsausschluss: Scrive erbringt keine Rechtsberatungsleistungen. Der Zweck dieser Informationen besteht allein darin, allgemeine Auskünfte zu erteilen, die auf den Recherchen von Scrive und deren derzeitigen Kenntnisstand über die geltenden Vorschriften beruhen. Leser verwenden die Informationen ausschließlich auf eigene Verantwortung und eigene Gefahr. Um eine Rechtsberatung zu erhalten, wenden Sie sich bitte an qualifizierte Juristen in Ihrer eigenen Gerichtsbarkeit und Ihrem Geschäftsfeld.

 

 

Der Einstieg in qualifizierte elektronische Signaturen (QES)

Neben einfachen (EES) und fortgeschrittenen (FES) Signaturen bietet Scrive in Deutschland QES-Dienste in Zusammenarbeit mit unseren Partnern Swisscom, itsme® und Verimi an, sodass unsere Kunden die für ihre Anforderungen passende Art der elektronischen Signatur wählen können. Die Implementierung der Unterstützung für QES in Ihrem Unternehmen erfordert in der Regel lediglich die Integration des Scrive eSign-Dienstes in Ihr System oder Ihre Dienstleistung.

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Über Swisscom

Als führender Schweizer Anbieter von Kommunikations-, IT- und Entertainmentdiensten ist Swisscom einzigartig positioniert, Unternehmen gemäß ihren Ausweis- und Signaturanforderungen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu unterstützen. Swisscom ist ein Partner mit einer Geschichte der technischen Innovation und Nachhaltigkeit, der Kunden zusammen mit Scrive durch die Komplexität der digitalen Transformation und die damit verbundenen Vorschriften führen kann.

Über Verimi

Verimi arbeitet mit Hochdruck daran, die Zukunft des digitalen Identitätsmanagements zu gestalten. Als Vorreiter in der sich ständig weiterentwickelnden Branche für digitale Identitäten und mit Partnern wie Allianz, Deutsche Bank, Deutsche Telekom, Samsung und Volkswagen ist Verimi bereit dafür, in den kommenden Jahren eine wichtige Rolle bei der Gestaltung des Einsatzes von eIDs zu spielen.

ItsMe

Über itsme

itsme® (auch bekannt als Belgian Mobile ID) ist eine smartphonebasierte eID, die eine sichere und bequeme Möglichkeit bietet, sich zu identifizieren, Ihre ID-Daten zu teilen, sich in Apps und Websites einzuloggen und Dokumente zu unterschreiben. itsme® ist ISO27001-zertifiziert und entspricht den belgischen Gesetzen sowie den EU-Gesetzen in Bezug auf digitale Identität, elektronische Signaturen und Datenaustausch, einschließlich eIDAS und DSGVO. Daten werden stets verschlüsselt gespeichert oder bei der Kommunikation mit itsme®-Partnern übertragen.

SmartID

Über Smart-ID

Smart-ID ist die beliebteste mobile Authentifizierungslösung im Baltikum mit über 3 Millionen Nutzern in Estland, Lettland und Litauen. Smart-ID wird gemäß der eIDAS-Verordnung als qualifiziertes Signaturerstellungselement (QSCD) anerkannt. Das bedeutet, dass Smart-ID-Nutzer Dokumente elektronisch mit einer qualifizierten Signatur unterzeichnen können, dem höchsten Niveau gemäß eIDAS. Eine qualifizierte elektronische Signatur ist rechtlich der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt und in der gesamten EU gültig.