Rechtsschutz
Die Verwendung qualifizierter Vertrauensdienste bietet Unternehmen einen besonderen Rechtsschutz gemäß EU-Recht. Im Falle eines Rechtsstreits über eine Transaktion, die durch einen QTSP gesichert wurde, wird die Transaktion automatisch als gültige elektronische Signatur anerkannt. Mit anderen Worten liegt die Beweislast bei der anfechtenden Partei und nicht bei der Partei, die einen QTSP verwendet hat.
Beispielsweise wird einer Vereinbarung, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) unterzeichnet wurde, die nur ein QTSP bereitstellen kann, automatisch vertraut und sie wird in der gesamten EU mit derselben Rechtskraft wie eine handschriftliche oder „nasse“ Unterschrift akzeptiert.
Im Gegensatz dazu genießt ein Dokument, das mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur (FES), einem nicht qualifizierten Vertrauensdienst, unterzeichnet wurde, nicht denselben rechtlichen Status. Die Beweislast liegt in diesem Fall bei dem Unternehmen, das das Dokument unterzeichnet hat. Es muss vor Gericht nachweisen, dass die unterzeichnete Vereinbarung tatsächlich gültig ist, d. h., die Identitäten der unterzeichnenden Parteien müssen nachgewiesen werden, und es muss gezeigt werden, dass das Dokument seit der Unterzeichnung nicht manipuliert oder in irgendeiner Weise verändert wurde.
*Die deutsche Abkürzung für qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter ist qVDA.