Damit eine Vereinbarung – ob auf Papier oder in elektronischer Form – rechtsverbindlich ist, müssen drei wesentliche Elemente erfüllt sein:
-
- Nachweis der Absicht der unterzeichnenden Person, die Vereinbarung einzugehen, beispielsweise durch Anklicken einer Schaltfläche
- Nachweis der Identität der unterzeichnenden Person, z. B. die E-Mail-Adresse, an welche die Vereinbarung gesendet wurde
- Unversehrtheit des Dokuments: eine Methode zum Nachweis, dass die Vereinbarung nach ihrer Unterzeichnung nicht geändert wurde.
Möchten Sie mehr erfahren? Ein Rechtswissenschaftler definiert in diesen kurzen Videos klar und einfach die Grundlagen.